Amtliche Leistungen:
im Namen und Rechnung der GTÜ
Nichtamtliche Leistungen:
Das Schadengutachten nach einem
Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt
eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch
beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigen wir die
vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen
Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der
Gutachten Erstellung. Dabei sind wir neutral und unabhängig. Somit
gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der
Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.
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