Amtliche Leistungen:
Wir sind im Sinne der
Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer
Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Wir handeln nach
den
gesetzlich vorgeschriebenen
Bestimmungen des § 29 StVZO für Verkehrssicherheitsprüfungen. Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit
integrierter Abgasuntersuchung (AU) Wir
führen die Hauptuntersuchung inkl. "AU" und Änderungsabnahmen an
Ihrem Fahrzeug durch. Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“
setzen auch wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen
bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an. Seit dem 01.12.1999 darf die
Hauptuntersuchungsfrist nicht mehr Überschritten werden. Damit Sie
nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres
Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf den Termin, der Ihnen auf der
Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt wird. Darauf zu
sehen ist der Monat und das Jahr in dem die nächste
Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich
nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. |
im Namen und Rechnung der GTÜ
Nichtamtliche Leistungen: