Amtliche Leistungen:
Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer
Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine
Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Bei Gasanlagen, die
der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und
Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem
Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur
Verfügung gestellt werden. |
im Namen und Rechnung der GTÜ
Nichtamtliche Leistungen: