Amtliche Leistungen:
Die Oldtimerbegutachtung setzt sich aus einer
Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige
Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und
der Originalität seiner Hauptbaugruppen zusammen. Zu den relevanten
Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau und Karosserie, Rahmen
und Fahrwerk, Motor und Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder und
Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
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im Namen und Rechnung der GTÜ
Nichtamtliche Leistungen: